Donnerstag, 27. September 2012

Schmähstad - Apg 2.1

Die Filialgemeinden werden in Gemeinschaft von Getauften und Gefirmten ehrenamtlich geleitet.

(aus den Leitlinien für den diözesanen Entwicklungsprozeß Apg 2.1)


Der Pfarrer ist der eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarrei, (   ) um für diese Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben.

(Codex des Canonischen Rechts, CIC 519)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen