In der neuen Pfarrstruktur in der Erzdiözese Wien werden sinnvollerweise mindestens drei bis fünf Priester in einer Pfarre eingesetzt, einer davon ist als Pfarrer dem Bischof letztverantwortlich.
(aus den Leitlinien für den diözesanen Entwicklungsprozeß Apg 2.1)
Ein solches Konstrukt mag ja noch denkbar sein, wenn es um einen Pfarrer, zwei Ruhestandspriester und möglicherweise einen Kaplan geht.
AntwortenLöschenAber wenn von vorne herein geplant wird, daß Priester, die ihre Ausbildung mit Pfarrexamen abgeschlossen haben und noch nicht Ruhestandsgeistliche sind, nur noch zu einem Drittel oder gar Fünftel in den Genuß der kanonischen Rechte eines Pfarrers kommen...
Insbesondere stellt sich die Frage nach den Kriterien, anhand der der Ordinarius oder sein Ordinariat die Auswahl der kanonischen Pfarrer betreibt!
- Er stört den Predigtschlaf seiner Schäfchen nicht durch Katechesen über die Letzen Dinge
- Er ist teamfähig und meldet keine doktrinellen Bedenken gegen die neuesten Häresien der hauptamtlichen Laien-Pastoralmitarbeiter an
- Er läßt die Gemeindereferentin in der Sonntagsmesse aus gendergerechten Gründen die Homilie halten und während des Hochgebetes am Altar stehen
...
Das sind so Dinge, die mir sofort im Sekundentakt im Kopf rumspuken dabei.
Ich bin gespannt, wie sich die Priester bei ihren obligatorischen Treffen mit dem Bischof äußern werden. Ich hoffe, dass die Infragestellung des Hirtendienstes nicht unwidersprochen bleibt. Turbulenzen in Sicht!
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