Vogel macht sich Worte Paul VI. zu eigen, 2024
Papst Paul VI. (Portrait in Castel Gandolfo, Heiligsprechung durch Papst Franziskus), 2018
Am Grab des hl. Papstes Paul VI. (er erklärt Maria zur Mutter der Kirche) . 2019
Gedanken über den Tod (Paul VI.) und ein Merzedes als Dienstauto, 2020
aus Marialis Cultus, über das Rosenkranzgebet, 2021
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Bronzetür der Primatskapelle in Tabgha, die der Pastoralbesuche Paul VI. (1964) und Johannes Paul II. (2000) gedenkt; Jesus als guter Hirt, den Petrus den Schlüssel übergibt, Brotvermehrung und Abendmahl |
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| Paul VI., Tabgha |
APOSTOLISCHE KONSTITUTION
MISSALE ROMANUM
EINFÜHRUNG DES GEMÄSS BESCHLUSS DES ZWEITEN VATIKANISCHEN KONZILS
ERNEUERTEN RÖMISCHEN MESSBUCHES
PAULUS BISCHOF
DIENER DER DIENER GOTTES ZUM IMMERWÄHRENDEN GEDÄCHTNIS
Das Römische Meßbuch, auf Grund eines Beschlusses des Konzils von Trient von
Unserem Vorgänger, dem heiligen Pius V., im Jahre 1570 herausgegeben (Vgl. Apostolische Konstitution Quo
primum vom 14.7.1570.),
gehört nach allgemeinem Urteil zu den vielen und segensreichen Ergebnissen, die
dieses Konzil für die gesamte Kirche Christi zeitigte. Vier Jahrhunderte lang
haben Priester des lateinischen Ritus sich seiner als Norm zur Feier des
eucharistischen Opfers bedient, und Glaubensboten haben es in fast alle Länder
gebracht. Zahllose heilige Menschen haben für ihr geistliches Leben aus seinen
Schriftlesungen und Gebeten in reichem Maß wertvolle Anregungen geschöpft, aus
jenen Texten also, deren Ordnung im wesentlichen auf Gregor den Großen
zurückgeht.
Seit geraumer Zeit hat sich nun aber im christlichen Volk eine liturgische
Erneuerung in steigendem Maße entfaltet, die nach einem Wort Unseres Vorgängers
Pius XII. als Walten der Vorsehung Gottes gegenüber den Menschen unserer Zeit
und als gnadenvolles Wirken des Heiligen Geistes in seiner Kirche (Vgl. Pius XII., Ansprache an die
Teilnehmer des Internationalen Pastoralliturgischen Kongresses zu Assisi am
22.9.1956: AAS 48 (1956), S.712.) anzusehen ist. Diese
Erneuerungsbewegung hat weithin deutlich werden lassen, daß die Texte des
Römischen Meßbuches einer Überarbeitung und Erweiterung bedürfen. Einen Anfang
machte Unser Vorgänger Pius XII. durch die Neuordnung der Osternacht und der
Karwoche (Vgl. Ritenkongregation,
Dekret Dominicae Resurrectionis vom 9.2.1951: AAS 43 (1951),
S.128 ff.; Dekret Maxima redemptionis nostrae mysteria vom 16.11.1955: AAS
47 (1955), S.838 ff.), womit er gleichsam den ersten Schritt tat, um das
Römische Meßbuch dem Empfinden unserer Zeit anzupassen.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit der Konstitution Sacrosanctum
Concilium die Grundlage für eine allgemeine Erneuerung des
Römischen Meßbuches gelegt. Nach seinen Bestimmungen sollen Texte und Riten
so geordnet werden, daß sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher
zum Ausdruck bringen (II.
Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum
Concilium Art. 21.); Der Meßordo soll so überarbeitet werden,
daß der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger
Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der
Gläubigen erleichtert wird. (Vgl. ebd.
Art. 50.) Damit den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher
bereitet werde, soll die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden. (Vgl. ebd. Art. 51.) Ferner beschloß das Konzil, daß ein
neuer Konzelebrationsritus geschaffen und in das Römische Pontifikale und
Missale eingefügt werde. (Vgl.
ebd. Art. 57.)
Diese Erneuerung des Römischen Meßbuches ist jedoch nicht plötzlich und
unvorbereitet gekommen. Ihr haben die Ergebnisse der liturgiewissenschaftlichen
Arbeiten während der letzten vier Jahrhunderte den Weg bereitet. Wie aus der
Apostolischen Konstitution Quo primum Unseres Vorgängers, des heiligen
Pius V., hervorgeht, hatten schon nach dem Konzil von Trient zur Revision des
Römischen Meßbuches das Studium und der Vergleich der alten Handschriften, die
sich in der Vatikanischen Bibliothek befanden oder die von überall her
hinzugezogen wurden, nicht wenig beigetragen. Inzwischen sind sowohl älteste
liturgische Quellen neu erschlossen und veröffentlicht wie auch Texte der
Ostkirchen eingehender untersucht worden. Es ergab sich bei vielen der Wunsch,
die dort vorhandenen Reichtümer des Glaubens und der Frömmigkeit nicht länger
im Dunkel der Bibliotheken verborgen zu halten, sondern ans Licht zu bringen,
um Herz und Sinn der Christen zu erleuchten und zu nähren.
Wir möchten im folgenden die Neuordnung des Römischen Meßbuches wenigstens
in den Grundzügen beschreiben. Zunächst sei die Allgemeine Einführung
erwähnt, die gleichsam die Einleitung des Buches bildet. In ihr werden die
neuen Richtlinien für die Feier des eucharistischen Opfers dargelegt, die sich
auf die Handlungen und Dienste eines jeden Teilnehmers sowie auf alles, was zur
heiligen Feier sachlich und räumlich notwendig ist, beziehen. Die bedeutendste
Neuerung betrifft wohl das eucharistische Hochgebet.
Zwar sind im römischen Ritus für den ersten Teil dieses Gebetes, die
Präfation, im Laufe der Jahrhunderte verschiedene Texte geschaffen worden; der
zweite Teil hingegen, der Kanon genannt wurde, erhielt in der Zeit vom
4. zum 5. Jahrhundert eine unveränderliche Form. Im Gegensatz hierzu ließen die
ostkirchlichen Liturgien eine gewisse Abwechslung von Anaphoren zu. Gemäß
Unserer Anordnung ist nun das eucharistische Hochgebet durch eine größere
Anzahl von Präfationen bereichert worden, die teils der alten Tradition der
römischen Kirche entnommen, teils neu verfaßt sind, um so die verschiedenen
Aspekte des Heilsmysteriums deutlicher werden zu lassen und zahlreichere Motive
der Danksagung anzuführen. Außerdem haben Wir für das Hochgebet drei neue Texte
hinzufügen lassen. Aus pastoralen Gründen und zur Erleichterung der
Konzelebration haben Wir verfügt, daß die Herrenworte in allen Fassungen des
Kanons die gleichen seien. Wir bestimmen also, daß sie in jedem eucharistischen
Hochgebet folgendermaßen lauten. Über das Brot: „Nehmet und esset alle
davon, das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird.“ Über den Kelch: „Nehmet
und trinket alle daraus, das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein
Blut, das für euch und für alle vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Tut
dies zu meinem Gedächtnis.“ Die vom Priester gesprochenen Worte „Geheimnis
des Glaubens“ werden aus dem Kontext der Herrenworte gelöst und als
Einleitung einer Akklamation der Gläubigen verwendet.
Was den Ordo Missae betrifft, sind die Riten unter Wahrung ihrer
Substanz einfacher geworden. (Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum
Concilium Art. 50.)
Es entfiel, was im Laufe der Zeit verdoppelt oder weniger glücklich
eingefügt worden ist (Vgl. ebd. Art. 50.), vor allem bei der
Bereitung von Brot und Wein sowie bei der Brotbrechung und der Kommunion.
Hingegen wurde wiederhergestellt nach der ehrwürdigen Norm der Väter, was
durch die Ungunst der Zeiten verlorengegangen war. (Vgl. ebd. Art. 50.)
Hierher gehören die Homilie (Vgl. ebd. Art. 52.), das „Allgemeine Gebet“
oder „Gebet der Gläubigen“ (Vgl.
ebd. Art. 53.) und zu
Beginn der Messe ein „Schuldbekenntnis“ oder „Ritus der Versöhnung mit Gott und
den Brüdern“, der die ihm zukommende Bedeutung zurückerhielt.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat ferner angeordnet, daß innerhalb einer
bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volke
vorgetragen werden. (Vgl. ebd.
Art. 51.) Dementsprechend wurden die an den Sonntagen zu verlesenden Perikopen
auf eine Drei-Jahres-Ordnung verteilt. Überdies ist an allen festlichen Tagen
der Epistel- und Evangelienlesung eine weitere Lesung aus dem Alten Testament –
in der Osterzeit aus der Apostelgeschichte – vorausgestellt. Auf diese Weise
wird die Dynamik der Heilsgeschichte durch Gottes Offenbarungswort klarer ins
Licht gerückt. Diese Fülle biblischer Lesungen, die an den Sonn- und Feiertagen
den größeren Teil der Heiligen Schrift den Gläubigen nahebringt, wird durch
weitere Teile der heiligen Bücher, die an den anderen Tagen verkündet werden,
ergänzt.
Diese Neuordnungen zielen darauf hin, bei den Gläubigen jenes Verlangen nach
dem Worte Gottes(Vgl. Amos 8,11.) zu
steigern, wodurch das Volk des Neuen Bundes unter Leitung des Heiligen Geistes
zur vollkommenen Einheit der Kirche hingeführt wird. Wir hegen die feste
Zuversicht, daß Priester und Gläubige sich auf Grund dieser Erneuerung besser
für das Herrenmahl bereiten und durch größere Vertrautheit mit der Heiligen
Schrift tiefer in das Verständnis des Gotteswortes eindringen. Die Heiligen
Schriften sollen so – entsprechend den Mahnungen des Zweiten Vatikanischen
Konzils – für alle zum gleichsam nie versiegenden Quell geistlichen Lebens, zur
Grundlage der Glaubensunterweisung und zum Herzstück aller theologischen Lehre
werden.
Bei der Erneuerung des Römischen Meßbuches sind aber nicht nur die bisher
erwähnten drei Teile (das eucharistische Hochgebet, der Ordo Missae und
die Leseordnung) geändert worden; auch die anderen sind überprüft und erheblich
verändert worden: die Eigenmessen des Herrenjahres, die Eigenmessen für die
Gedenktage der Heiligen, die Commune-Texte für die Gedenktage der Heiligen, die
Messen zu bestimmten Feiern und die Votivmessen. Dabei wurde besondere Sorgfalt
auf die Orationen verwandt; sie wurden nicht nur zahlenmäßig vermehrt, damit
neue Orationen den neuen Bedürfnissen unserer Zeit entsprechen, sondern es
wurden auch die alten Orationen an Hand der Quellen überprüft. So wurde es auch
möglich, für die Wochentage der liturgischen Hauptzeiten, der Advents-,
Weihnachts-, Fasten- und Osterzeit, jeweils eigene Orationen anzugeben.
Was schließlich die Texte des Graduale Romanum betrifft, bleiben sie –
wenigstens für den Gesangsvortrag – unverändert. Um ein besseres Verständnis
der Texte zu erreichen, wurde der Antwortpsalm, von dem bei Augustinus und Leo
dem Großen oft die Rede ist, wieder eingeführt. Auch wurden für Meßfeiern ohne
Gesang Eröffnungs- und Kommunionverse, soweit angebracht, neu geschaffen.
Zum Abschluß möchten Wir nach allem, was Wir bis jetzt über das neue
Römische Meßbuch gesagt haben, noch auf einen Gedanken besonders hinweisen. Als
Unser Vorgänger Pius V. die erste Ausgabe des Römischen Meßbuches
veröffentlichte, bot er es dem christlichen Volk gleichsam als Hilfe zur
Einheit in der Liturgie und als Ausdruck echten und frommen Gottesdienstes in
der Kirche dar. Der Anordnung des Zweiten Vatikanischen Konzils entsprechend,
haben Wir zwar im neuen Meßbuch berechtigter Vielfalt und Anpassung (Vgl. II. Vatikanisches
Konzil, Sacrosanctum
Concilium Art. 38-40). ihren Platz zuerkannt; dennoch geben auch
Wir der Hoffnung Ausdruck, daß das neue Buch von den Gläubigen als eine Hilfe
zur gegenseitigen Bezeugung und Stärkung der Einheit angenommen werde. Durch
seine Verwendung soll in der Mannigfaltigkeit vieler Sprachen aus den Herzen
aller ein und dasselbe Gebet, das Gott wohlgefälliger ist als Weihrauch, zum
himmlischen Vater durch unseren Hohenpriester Jesus Christus im Heiligen Geiste
emporsteigen.
Die Bestimmungen dieser Konstitution treten am 30. November, dem ersten
Adventssonntag dieses Jahres, in Kraft.
Unsere Anordnungen und Vorschriften sollen jetzt und in Zukunft gültig und
rechtskräftig sein, unter Aufhebung jedweder entgegenstehender Konstitutionen
und Verordnungen Unserer Vorgänger sowie aller übrigen Anweisungen, welcher Art
sie auch seien.
Gegeben zu St. Peter in Rom, am 3. April, Gründonnerstag 1969, im
sechsten Jahre Unseres Pontifikates.
PAULUS PP. VI.
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