Kollegiumsaltar der Jurisprudenz, Ivo v. Kermartin, dem ein Bub ein Blatt Papier überreicht |
Lebensdaten: geboren am 17. Oktober 1253 bei Tréguier, gestorben am 19. Mai 1303 ebendort
Lebensgeschichte: Der
bretonische Adlige Yves Hélory zog 14jährig zum Studium nach Paris und
vervollkommnete seine juristische Ausbildung an der damals berühmten
Universität von Orléans. Zuerst als Rechtsberater des Bischofs von
Rennes tätig, holte ihn sein Heimatbischof Alain de Bruc nach Tréguier
zurück, ernannte ihn zu seinem Offizial, das heißt zu seinem Vertreter
in Rechtssachen, und vertraute ihm nach seiner Priesterweihe 1284
Pfarreien der Umgebung an. Yves legte den Menschen das Evangelium auf
Bretonisch aus und war für einen so hohen kirchlichen Beamten
ungewöhnlich viel als Seelsorger in seinen Sprengeln unterwegs.
1293
errichtete Yves auf seinem Landbesitz eine Unterkunft für die
Bedürftigsten, und bei seinem Heiligsprechungsprozess sagten zwei Frauen
aus, er sei einmal fast nackt aus dem Armenhospiz von Tréguier nach
Hause gelaufen, weil er den Armen seine Kleider geschenkt hatte. Er
selber aß nur wenig, verteilte seine Habe und hielt auf seinem Anwesen
einen offenen Tisch für die Armen. Yves genoss einen Ruf als
unbestechlicher Richter, der ohne Ansehen der Person und schon einmal
zuungunsten der Reichen urteilte: „Sanctus Yvo erat brito; advocatus sed
non latro, res mirabilis populo – Sankt Ivo war Bretone; ein Anwalt,
der kein Räuber war, worüber das Volk staunte.“
Yves, dem bereits zu
Lebzeiten Wunder nachgesagt wurden, starb hochverehrt und wurde in der
Kathedrale Saint-Tugdual in Tréguier bestattet.
Verehrung: Yves wurde 1347 von Papst Clemens VI. heiliggesprochen. Am 19. Mai findet in der Bretagne und überall dort, wo Bretonen leben, der „Gouel Erwan“, das Yves-Fest statt. Seit 2011 heißt dieses Fest offiziell „Fest der Bretagne“.
Patron: der Bretagne und aller Rechtsberufe
(Bistum Augsburg)
Papst Gregor und der hl. Anselm |
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