(aus den Leitlinien für den diözesanen Entwicklungsprozeß Apg 2.1)
Der Pfarrer ist der eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarrei, ( ) um für diese Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben.
(Codex des Canonischen Rechts, CIC 519)
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