Als 1576
die Pestepidemie in der Stadt des heiligen Ambrosius (Mailand) ausbrach, war
Karl Borromäus seit 13 Jahren deren Bischof. Mit Leib und Seele im Dienst
seines Volkes wird er alles unternehmen, um das zu bändigen, was die Nachwelt
als „Pest des heiligen Karl“ nennen wird. Zunächst durch übernatürliche Mittel:
Er veranstaltet öffentliche Gebete – darunter eine Prozession an deren Spitze
er barfuß ging mit den Reliquien der heiligen Nägel –, spendete die Kommunion
und den Kranken persönlich die Firmung. Er organisierte Beichten und feierliche
Begräbnisse.
Weiters erließ er Vorschriften bezüglich der Aufgaben des Klerus – in
zweifacher Hinsicht.
Zunächst sollten die Pfarrer vor Ort bleiben und nicht vor der Gefahr flüchten.
(…) Weiters müssten die Priester die notwendigen Sakramente spenden: die Taufe
und die Sündenvergebung in dieser Pestzeit, selbst wenn dadurch ihr Leben
bedroht sei. Darüber informiert Karl Borromäus den Papst, der daraufhin am 10.
September 1576 ein Konsistorium einberuft. In seiner Antwort lobt er den
Erzbischof dafür, dass er das Thema an die Kongregation herangetragen habe und
er verfügt, dass die Pfarrer die Sakramente zu spenden haben. (…)
Außerdem verfügt Karl einige Veränderungen, sprich Vorsichtsmaßnahmen, bei
einigen liturgischen Handlungen. Was die Taufe betrifft, sei sie bei
Neugeborenen durch Übergießung und nicht durch Eintauchen sofort – unter
Vernachlässigung der anderen Riten – zu spenden, vor allem wenn die Mutter
erkrankt ist oder dieser Verdacht besteht. Sobald dieser nicht mehr besteht,
solle in der Kirche der restliche Ritus nachgeholt werden. Was die Beichte betrifft,
sei sie so abzuhalten, dass ein ausreichender Abstand zwischen Beichtkind und
Priester eingehalten wird. Sie könne an unüblichen Orten, an Toren, an Fenstern
stattfinden, jedoch nicht im Schlafzimmer eines Erkrankten. (…)
Was Messfeiern anbelangt, so ermutigt er sie abzuhalten, verlangt aber von
seinem Klerus, nicht zur selben Stunde und nicht in den selben Kirchen (vor
allem wenn sie eng sind) zu feiern, um Ansammlungen zu vermeiden.
Glaubensunterweisungen seien weiterhin abzuhalten, aber an luftigen und offenen
Orten, wie etwa Friedhöfen, öffentlichen Plätzen oder Wegkreuzungen.
Die Zivilbehörden forderte er auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, aber
nicht auf Kosten der Freiheiten der Kirche und der Rechte der Bischöfe, „die
nicht weniger beauftragt sind, für die Gesundheit und das Heil des Volkes zu
wirken.“ So könnten sie Ausgangsbeschränkungen verfügen, aber nur für eine
bestimmte Zeit und, wenn möglich, beschränkt auf Frauen mit Kindern bzw. auf
einen bestimmten Bezirk. Nicht betroffen sein dürften Feiern im Advent, in der
Fastenzeit, die Oster- und anderen Herrenfeste, denn man dürfe die „
Pestansteckung der Seelen“ nicht weniger fürchten als „die der Pest des
Leibes“.
Auszug aus L’Homme Nouveau v. 25.4.20 in Vision 2000
Verherrlichung des hl. Karl Borromäus (Wiener Karlskirche)
Die Herzreliquie des hl. Karl Borromäus
Das Leben des hl. Karl Borromäus, seine Liebe zu Maria und zum Rosenkranz
Am Grab des hl. Karl Borromäus in Mailand
Karl Borromäus, Notre Dame du Sablon, Brüssel |
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