Montag, 4. Mai 2020

In der Kirche (unsere lieben Bischöfe)





 



Rahmenordnung
der Österreichischen Bischofskonferenz
zur stufenweisen Wiederaufnahme der Feier öffentlicher Gottesdienste
ab 15. Mai 2020



Dankbar nehmen wir zur Kenntnis, dass die von der österreichischen Bundesregierung angeordneten Maßnahmen und die in diesem Zusammenhang geschaffene Rechtslage zur Eindämmung der Corona-Pandemie positive Wirkung zeigen. Der Schutz der Mitmenschen ist eine Form konkret gelebter Nächstenliebe, die zum Herzstück des Evangeliums gehört. Am erfreulichen Rückgang der Infektionszahlen zeigt sich auch, dass die Menschen in unserem Land gelernt haben, mit diesen Einschränkungen umzugehen, auch wenn diese als Belastung empfunden werden.
Deshalb sind wir davon überzeugt, dass die (Pfarr-)Gemeinden und ihre Verantwortlichen vor Ort eine erste Ermöglichung von gottesdienstlichen Versammlungen mit Umsicht umsetzen werden. Ausgehend von einer ersten, sehr eingeschränkten Stufe für gottesdienstliche Feiern (in den unterschiedlichen Formen: Messfeier, Wort-Gottes-Feier, Stundengebet, Andachten usw., sowie die Feier der Sakramente der Taufe und der Trauung) wird eine Anpassung gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen.
Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche. Vieles hat sich hier neu und positiv entwickelt. Erfreulicherweise gibt es hierzu eine Fülle von Hilfen und viele Möglichkeiten, an Gottesdiensten über verschiedenste Medien teilzunehmen.


Für die erste Stufe öffentlicher Gottesdienste ab 15. Mai 2020 gelten - vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

-       Die maximale Anzahl der Mitfeiernden ergibt sich aus der Größe des Kirchenraums im Verhältnis 1 Person pro 10 m2 der Gesamtfläche. Eine bestmögliche Verteilung der Personen im Kirchenraum ist anzustreben. In jedem Fall ist in der Kirche ein Abstand von mindestens 2 Metern von anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, einzuhalten.

-       Für das Betreten von Kirchenräumen ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen (dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).

-       Große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen sind zu vermeiden.

-       Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen.

-       Die Weihwasserbecken sind entleert und gereinigt.

-       Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden.

-       Ein Willkommensdienst aus der (Pfarr-)Gemeinde ist als Service am Kircheneingang vorzusehen. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten, kann aber nicht für ein Zuwiderhandeln verantwortlich gemacht werden.

-       Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden.

-       Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor bzw. Lektorin, Kantor bzw. Kantorin etc.) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten. Da ein häufiges An- und Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes problematisch ist, wird der Vorsteherdienst in der Regel diesen Schutz nicht tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist möglich. Der vorgesehene Abstand von zwei Metern ist aber einzuhalten.

-       Die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Reihen gereicht, sondern z.B. am Ausgang aufgestellt.

-       Ein grundsätzlicher gesundheitlicher Hinweis: Soweit bisher bekannt, verbreitet sich das Virus vor allem über die Atemluft. Faktoren, welche die Verbreitung verstärken, sind: längerer gemeinsamer Aufenthalt in geschlossenen Räumen; gemeinsames Sprechen; gemeinsames Singen. Daher ist es leider notwendig, die in den Gottes-diensten vorgesehenen Gelegenheiten, gemeinsam zu beten und zu singen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.

-       Für den Notfall: Sollte es unbeabsichtigt bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes doch zu einem direkten Handkontakt gekommen sein (z.B. wenn sich bei der Kommunionspendung die Hände berührt haben), so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.
Konkretisierungen für die einzelnen Feierformen

Messfeier
-       Auch an Werktagen wird die Messe in der großen Kirche (im Unterschied zur Werk-tagskapelle) gefeiert.
-       Als Friedenszeichen sind das gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich.
-       Die Hostien werden in der Sakristei vom Zelebranten nach Reinigen und Desinfizieren der Hände in die Hostienschale gelegt. Auf einer separaten Patene bereitet er eine eigene (große) Hostie, die er dann bei den Einsetzungsworten erheben, beim Agnus Dei brechen und schließlich konsumieren wird.
-       Während des Hochgebetes bleibt die Schale mit den Hostien für die Mitfeiernden zur Minimierung der Übertragungsgefahr durch den Sprechakt bedeckt.
-       Vor dem Agnus Dei erläutert der Zelebrant den besonderen Modus des Kommunion-empfanges für die Gläubigen.
-       Unmittelbar nach dem Agnus Dei kommuniziert der Zelebrant in der vorgesehenen Weise. Danach geht er zur Kredenz und legt den Mund-Nasen-Schutz an. Die Hände werden anschließend gründlich gewaschen (mit Warmwasser und Seife) oder desinfiziert. Dann nimmt der Zelebrant am Altar den Deckel von der Hostienschale[1].
-       Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte „Der Leib Christi“ – „Amen“ entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen.
-       Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist.
-       Nach dem Kommunionempfang schließt die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen. Das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen[2].


Feier der Tagzeiten und Wort-Gottes-Feier
-       Auch an Werktagen wird in der großen Kirche (im Unterschied zur Werktagskapelle) gefeiert.
-       Dem Wesen der Wort-Gottes-Feier entsprechend ist aufgrund der besonderen Umstände auf die Kommunionfeier zu verzichten.
-       Als Friedenszeichen sind das gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich.
Feier der Taufe
-       Aufgrund der behördlichen Vorgaben und der Sorge vor einer überregionalen Aus-breitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Taufe, unabhängig von der Fläche der Kirche, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis beschränkt (10 Personen)[3].
-       Das Kind wird von einer Person getragen, die mit ihm im selben Haushalt lebt.
-       Es ist angeraten, die im Rituale vorgesehenen Stationen im gesamten Kirchenraum (Eingang, Verkündigungsort, Taufort, Altar) tatsächlich zu nutzen.
-       Die Bezeichnung mit dem Kreuz wird außer durch den Vorsteher nur durch jene Personen vorgenommen, die mit dem Kind im selben Haushalt leben.
-       Beim Gebet zur Bewahrung vor dem Bösen streckt der Priester/Diakon die Hand aus, ohne das Kind zu berühren.
-       Als Adaptierung zu den Praenotanda generalia 21* in „Feier der Kindertaufe“ ist es bis auf weiteres notwendig, das Wasser für jede Tauffeier eigens zu segnen – auch in der Osterzeit!
-       Beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ist ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester/Diakon verpflichtend, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren.
-       Bei der Salbung mit Chrisam und beim Anlegen des Taufkleides werden zunächst im gebotenen Sicherheitsabstand die Begleitworte gesprochen und anschließend die rituelle Handlung vollzogen.
-       Der Effataritus ist gemäß Feier der Kindertaufe fakultativ und soll während der Zeit der Pandemie unterlassen werden.


Die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung
-       werden gemäß diözesanen Regelungen verschoben.


Feier der Trauung
-       Aufgrund der behördlichen Vorgaben und der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Trauung, unabhängig von der Fläche der Kirche, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis beschränkt (10 Personen)[4].
-       Für kirchliche Trauungen empfiehlt sich derzeit die Form innerhalb einer Wort-Gottes-Feier. Wird unbedingt eine Eucharistiefeier gewünscht, erfolgt der Kommunionempfang wie oben beschrieben.
-       Bestätigung der Vermählung
Variante A: Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille; die Begleitworte werden anschließend im gebotenen Abstand gesprochen.
Variante B: Die Worte der Bestätigung werden ohne die Zeichenhandlung gesprochen.

Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, mögen die Seelsorger mit den Betroffenen abklären, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist. Entscheiden sich die Angehörigen für eine Feier unter den eingeschränkten Bedingungen, wird ihnen im Vorfeld ein Informationsschreiben (vgl. Muster im Anhang) ausgehändigt. Mit der Unterschrift bestätigen sie die Kenntnisnahme und eigenverantwortliche Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen.


Feier des Beichtsakramentes
-       Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können. Hilfreich kann das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte sein.


Krankenkommunion, Viaticum und Feier der Krankensalbung
-       Bei der Krankenkommunion (und beim Viaticum) außerhalb von Krankenhäusern ist im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut zu besprechen und vorzubereiten.
-       Der Spender hat den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
-       Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunion-spendung ein Einweghandschuh zu verwenden.
-       Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Kranken-salbung.


Begräbnisse
-       Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl (zur Zeit max. 30 Personen) einzuhalten.
-       Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung.


Gottesdienste im Freien werden durch diese Rahmenordnung nicht geregelt.


Anhang:
Hygienebestimmungen für Personen, die mit der Wahrnehmung liturgischer Dienste beauftragt sind:

Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten und darf keine liturgischen Ämter und Dienste ausüben;

Alle, die einen liturgischen Dienst ausüben, waschen sich unmittelbar vor dem Beginn der Feier in der Sakristei gründlich (mit Warmwasser und Seife) die Hände oder sie desinfizieren diese;

Die Tücher zur Reinigung von Kelchen und Schalen, sowie die Tücher für die Händewaschung werden nach jedem Gottesdienst gewaschen.


Wien, am 1. Mai 2020


[1] Dies gilt sinngemäß auch für andere Kommunionspender mit folgender Abweichung: sie empfangen selber die Kommunion erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde. Dadurch soll vermieden werden, dass durch das für den eigenen Kommunionempfang nötige Anheben des Mund-Nasen-Schutzes Viren verbreitet werden und auf die Hostien gelangen.
[2] Dies hat virologische Gründe. Beim Kommunionempfang wird der Mund-Nasen-Schutz leicht angehoben und daher die Gefahr der Verbreitung von Viren erhöht. Aus diesem Grund sollte die Messfeier danach zügig beendet werden.
[3] Siehe Trauung. Obwohl sich die feiernde Taufgemeinde in vielem von der zu einer Trauung versammelten Gemeinde unterscheidet, verbindet sie im Allgemeinen die Tatsache, dass Menschen, die üblicherweise nicht miteinander Gottesdienst feiern, in diesem Fall zusammenkommen und damit die Gefahr der Ausbreitung des Virus im Unterschied zu den regelmäßigen Gemeindegottesdiensten erhöht wird.
[4] Auch standesamtliche Eheschließungen bleiben auf diese Personenzahl beschränkt. Dahinter steht die mit der Tatsache, dass an diesen Gottesdiensten oft auch Personen aus unterschiedlichen Gegenden des Landes teilnehmen, verbundene Gefahr, dass im Fall einer Infektion das Virus überregional gestreut wird und Infektionsketten nicht mehr nachvollziehbar sind. 



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