"Viele örtliche von Laien geleitete Filialgemeinden bilden gemeinsam eine neue Pfarre,
die von Priestern und Laien gemeinschaftlich
unter der Letztverantwortung eines Pfarrers geleitet wird."
(entnommen den Leitlinien für den diözesanen Entwicklungsprozeß Apg 2.1)
(entnommen den Leitlinien für den diözesanen Entwicklungsprozeß Apg 2.1)
Wißt ihr jetzt, wer die Entscheidungen trifft?
Das ist doch ganz einfach:
AntwortenLöschenDer Laie entscheidet, und der Pfarrer hält den Kopf dafür hin bis hin zum Letzten Gericht!
Theologisch heißt das dann Stellvertretung. Danke, es braucht die Blogözese, damit einem so manches klar wird.
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